Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 05.09.2018

Grundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ genannt – sind Bestandteil jeder Veranstaltung, für die time4music – nachfolgend „die Band“ – engagiert wird.

Auf jeder Terminbestätigung (ab dem 05.09.2005) wird darauf bezogen und ist somit immer Vertragsbestandteil für jedes Engagement.

Beginn und Ende der Veranstaltung
Die Band wird für die Zeit gebucht, die in der Terminbestätigung genannt wurde. Sollte die Band durch Ansprachen, Aufführungen oder sonstige Unterbrechungen, die die Band nicht zu verantworten hat, nicht spielen können, kann diese Zeit nicht in Abzug gebracht werden.

Eine Verlängerung der vereinbarten Spielzeit ist möglich – wird dann gesondert berechnet.

Auf und Abbau
Die Band ist verantwortlich für den Auf- und Abbau ihrer Ton- und Lichtanlage. Dieser erfolgt i.d.R. 2-3 Stunden vor Spielbeginn.

Wenn es für die Band nötig erscheint oder die Umstände es ergeben, kann auch früher aufgebaut werden.

Wenn der Veranstalter den Aufbau zwingend deutlich vor dem Beginn der Veranstaltung wünscht und die Band evtl. 2 x anfahren muss oder mehr als 2 Stunden Wartezeit hat, ist dies entsprechen der Vereinbarung über die Verlängerungsstunden, vom Veranstalter an die Band separat zu begleichen.

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Band ohne große Umstände an den Bühnenbereich zum Ausladen gelangt.

Nötige Durchfahrtsgenehmigungen, Schlüssel für Aufzüge etc. hat der Veranstalter im Vorfeld auf seine Kosten zu besorgen. Sollte eine Durchfahrtsgenehmigung direkt an den Bühnenbereich nicht rechtzeitig der Band zur Verfügung gestellt werden und/oder die direkte Zufahrt an die Bühne nicht gewährleistet ist, kann dies nicht der Band angelastet werden. Die Gage ist daher trotzdem ohne Abzug fällig.

Spielzeit und Repertoireauswahl
Die Spielzeit beträgt i.d.R. 45 Minuten innerhalb einer vollen Stunde. Bei Tanzveranstaltungen werden i.d.R. die Tanzrunden zwischen 4 und 6 Titel sein, die die Band flexibel und in eigenem Ermessen plant und durchführt.

Soweit möglich werden Wünsche des Veranstalters hierbei berücksichtigt. Im Zweifel sind diese vor der Buchung mit der Band abzusprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Kosten
In der Terminbestätigung ist die Gage der Band aufgeführt. Nebenkosten wie z.B. Reisespesen, Übernachtungen, Kosten für Licht- und Tontechnik sind darin bereits enthalten. Sollten aus besonderem Anlass solche Kosten anfallen, werden sie im Vorfeld besprochen und in die Terminbestätigung mit aufgenommen.

Speisen und Getränke
Die Bandmitglieder und die eventuell bandeigenen Techniker bekommen vom Veranstalter jeder ein Essen, sowie die Getränke gestellt.

Ausgeschlossen davon sind „harte“ Getränke wie z.B. Weinbrand oder „Luxusgetränke“ wie z.B. Champagner oder Cocktails.

Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar am Ende der Veranstaltung – es sei denn, es wurde in der Terminbestätigung etwas anderes vereinbart. Dann erfolgt die Zahlung per Überweisung sofort auf das auf der Rechnung angegebene Konto. Ein Skonto-Abzug oder ähnliches wird nicht gewährt.

Technische Voraussetzungen
Die Band benötigt für Veranstaltungen bis 250 Personen 2 getrennt abgesicherte 16Amp. Schuko-Steckdosen.

Bei Veranstaltungen im Freien oder in einem Raum über 250 Personen, ist ein „3-Phasen-Drehstromanschluss“ direkt an/auf der Bühne erforderlich.

Platzbedarf
Der Platzbedarf der Band richtet sich nach der Besetzung und wird auch über die Terminbestätigung geregelt. Mindestvoraussetzung sind für das Trio sind es 5 x 2 Meter. Quartett und Quintett sind dann bei 6 x 3 Meter.

Unser reine Akustik-Besetzung (Piano, Cajon/Gitarre, Gesang) kommt zu dritt mit 1,5 x 3 Meter aus.

Im Zweifelsfall bitte vorher mit der Band absprechen!

Veranstaltungen im Freien
Da die Band sehr hochwertiges Equipment bereit stellt, muss gewährleistet sein, dass die Instrumente und die Technik der Musiker gegen jegliche Witterungseinflüsse (insbesondere Regen!) geschützt sind. Hierfür ist der Veranstalter verantwortlich. Gerne ist die Band beratend tätig, wenn es um Bühnen- Zelt- oder sonstigem Verleih geht. Die Durchführung und die Kosten hierfür, trägt alleinig der Veranstalter. Sollte auf Grund einer nicht ausreichenden Überdachung oder Bodenbeschaffenheit die Instrumente oder Technik der Band durch Witterungsereignisse (insbesondere Sturm oder Regen!) zu Schaden kommen, haftet der Veranstalter hierfür in voller Höhe für die Kosten der Reparatur unabhängig des Zeitwertes der beschädigten Gegenstände.

Ausfall eines Musikers
Sollte auf Grund Band-Umstrukturierungen, Krankheit oder sonstigen Ereignissen ein Bandmitglied, mehrere oder alle Musiker ausfallen, wird die Band für einen entsprechenden Ersatz sorgen, sodass die Veranstaltung termingerecht durchgeführt werden kann. Die Entscheidung über die Auswahl der Aushilfsmusiker obliegt alleinig der Band und bedarf nicht zwingend einer Rücksprache mit dem Veranstalter. Sollte eine Musiker-Änderung der Band als maßgeblich erscheinen, wird sie natürlich den Veranstalter davon in Kenntnis setzen.

Fällt ein Musiker kurzfristig auf Grund Tod, schwerer Krankheit von sich oder einem engen Verwandten aus, kann dies in diesem besonderen Falle zum Absagen der Veranstaltung führen. Ebenso bei einer Verunfallung des Fahrzeuges auf dem Weg zum vereinbarten Termin.

Ausfall der Veranstaltung
Wenn der Veranstalter die bereits gebuchte Veranstaltung verschiebt oder der Band gegenüber absagt, fällt die volle vereinbarte Gage an.

Terminbestätigung
In der Terminbestätigung sind einige Dinge, die in diesen AGB bereits erwähnt sind, zur Sicherheit noch mal aufgeführt.

Sollte die Terminbestätigung in einem oder mehreren Punkten von den AGB abweichen, gilt im Zweifel immer die Terminbestätigung, da diese individuell auf den jeweiligen Veranstalter/Auftraggeber abgestimmt wird. Punkte die nicht gesondert in der Terminbestätigung stehen, sind über die AGB geregelt.

Die Terminbestätigung ist 5 Werktage gültig. Eine später zurückgeschickte Bestätigung muss von der Band nicht angenommen werden um somit Doppelbuchungen zu vermeiden.

Die Band bestätigt den Eingang der Terminbestätigung nochmals per Mail (sofern die Mailadresse vorliegt). Erst dann gilt die Vereinbarung als gültig.

Sonstige Abgaben
Bei der Beauftragung der Band können bei öffentlichen Veranstaltungen weitere Gebühren wie z.B. an die „GEMA“ oder die „Künstlersozialkasse“ anfallen.

Bitte klären Sie daher mit Ihren Beratern (Steuerberater, Anwalt, etc.) ob und wann welcher Betrag zur Zahlung an eine dieser Behörden fällig wird.

Bei Privatveranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage oder auch reinen Betriebsfeiern, bei denen ausschließlich die eigenen Mitarbeiter geladenen sind, entfallen u.U. die o.g. Abgaben.

Datenschutz (gemäß Datenschutz-Grundverordnung)
Interessenten, die sich mit uns in Verbindung setzen und ein Angebot anfordern (Versand dann über Post oder E-Mail) sind damit einverstanden, dass wir für diese Zwecke die uns bekannten Daten (Adresse, Telefonnummern, Mailanschrift, etc.) speichern.

Diese Daten werden ausschließlich für die Kommunikation/Information zwischen der Band und den Kunden/Interessenten verwendet und nicht ohne deren Einverständnis an Dritte weitergegeben.

Auch über die Terminbuchung hinweg werden diese Daten bei uns gespeichert bleiben. Wenn diese gelöscht werden sollen, dann lassen Sie uns das bitte wissen.

Öffentliche Veranstaltungen
time4music behält sich vor, bei öffentlichen Veranstaltungen Fotos / Videos (Stimmungsaufnahmen) für die Eigenwerbung aufzunehmen und in der eigenen Website sowie in Social Media Plattformen oder ggf. in Printprodukten zu verwenden. Wir begründen dies mit unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO). Der Veranstalter verpflichtet sich, auf den Werbeträgern für die Veranstaltung (Plakate, Flyer, Website, Social Media, etc.) darauf aufmerksam zu machen, dass möglicherweise Fotos / Videos zu diesem Zweck gemacht werden.

Bei privaten Veranstaltungen werden von Seiten von time4music keine Fotos / Videos aufgenommen.

Verwendung von Logos
Die Band hat auf ihrer Internetseite die Termine der öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen zu werbezwecken veröffentlicht. Hierfür verwendet die Band das entsprechende Logo des Veranstalters. Mit der Buchung der Band ist der Veranstalter hiermit einverstanden. Wünscht der Veranstalter, dass diese Veranstaltung nicht auf der Terminliste der Band gelistet sein soll, hat er dies der Band per Mail mitzuteilen. Die Band bestätigt unverzüglich die Löschung des Veranstaltungshinweises auf deren Homepage.

Diese Vereinbarung gilt auch für die Nutzung der sozialen Medien – insbesondere Facebook und Google.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.

Fellbach, den 05.09.2018